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   OVG Sachsen, 22.07.2010 - A 5 A 335/08   

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https://dejure.org/2010,28235
OVG Sachsen, 22.07.2010 - A 5 A 335/08 (https://dejure.org/2010,28235)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22.07.2010 - A 5 A 335/08 (https://dejure.org/2010,28235)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - A 5 A 335/08 (https://dejure.org/2010,28235)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
    Grundsätzliche Bedeutung, Tatsachenfrage, Tschetschenien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Ausschlussgrund der schweren nichtpolitischen Straftat i.R.e Asylverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Ausschlussgrund der schweren nichtpolitischen Straftat i.R.e Asylverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Chemnitz, 28.04.2008 - A 4 K 654/04
    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2010 - A 5 A 335/08
    Ausfertigung Az.: A 5 A 335/08 A 4 K 654/04.

    Der Antrag des Beteiligten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. April 2008 - A 4 K 654/04 - wird abgelehnt.

  • BVerwG, 09.12.2008 - 10 B 26.08

    Voraussetzungen der Anwendung der Ausschlussgründe des § 3 Abs. 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 22.07.2010 - A 5 A 335/08
    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 9.12.2008 - 10 B 26/08 - (juris) zutreffend feststellt, fehlt es dieser Rechtsfrage in ihrer so formulierten Allgemeinheit an der für die Zulassung einer Grundsatzrüge erforderlichen Konkretheit.
  • OVG Sachsen, 30.09.2010 - A 4 A 664/09

    Abschiebungsandrohung, Kosovo, Serbien

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschluss vom 22.7.2010 - A 5 A 335/08 -, zitiert nach juris; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 05.06.2012 - A 5 A 414/09

    Asyl, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Abschiebungsschutz, Asyl,

    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 22. Juli 2010 - A 5 A 335/08-; st. Rspr.).
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